Informationen für Unternehmen/Kommunen

  • Energie wird immer teurer. Um langfristig wettbewerbsfähig zu sein, sollten und müssen die Energiekosten reduziert werden 
  • Im Nichtwohngebäudebereich, z.B. Büros, Handwerksfirmen, kommunale Gebäude, Schulen o.ä. können durch energetische Maßnahmen am Gebäude und/oder im Anlagentechnikbereich bis zu ca. 50% an Energiekosten eingespart werden.
  • Kommunen sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, deren Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen.
  • Folgende Maßnahmen können umgesetzt werden: 
    • Gesamtpacket erarbeiten – Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik ertüchtigen.
    • Die Wirtschaftlichkeit betrachten. 
    • Förderungsmaßnahmen ermitteln und beantragen.