- Energie wird immer teurer. Um langfristig wettbewerbsfähig zu sein, sollten und müssen die Energiekosten reduziert werden
- Im Nichtwohngebäudebereich, z.B. Büros, Handwerksfirmen, kommunale Gebäude, Schulen o.ä. können durch energetische Maßnahmen am Gebäude und/oder im Anlagentechnikbereich bis zu ca. 50% an Energiekosten eingespart werden.
- Kommunen sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, deren Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen.
- Folgende Maßnahmen können umgesetzt werden:
- Gesamtpacket erarbeiten – Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik ertüchtigen.
- Die Wirtschaftlichkeit betrachten.
- Förderungsmaßnahmen ermitteln und beantragen.
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Quelle:
Energiesparende Gebäude | Umweltbundesamt 13.11.2023