Informationen für Privathaushalte

  • Die Gebäude aus dem privaten Bereich in Deutschland verursachen ca. 40% des Energieverbrauchs und tragen mit ca. 30% an den CO²-Emisssionen bei. 
  • Investitionen im energetischen Bereich amortisieren sich z.T. nach wenigen Jahren und schonen den Geldbeutel, erhöhen die Wertanlage Ihrer Immobilie und gewährleisten ein angenehmes und gesundes Raumklima.
  • Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss ab dem 01.01.2024 eingehalten werden. 
  • Folgende Maßnahmen können umgesetzt werden: 
    • Gesamtpacket erarbeiten – Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik ertüchtigen. 
    • Oder – Einzelmaßnahmen am Gebäude vornehmen und/oder die Technik ertüchtigen mittels eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP). 
    • Die Wirtschaftlichkeit betrachten.
    • Förderungsmaßnahmen ermitteln und beantragen. 
Symbolbild mit Taschenrechner, Münzen, Miniaturhaus und Abbildung der Energieeffizienzklassen zur Fördermittelbeantragung mit dem Energie-Effizienz-Experten
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